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Um eine Drehung des Oberkörpers bei der Beobachtung des Entleerungsvorgangs weitgehend auszuschließen, ist es notwendig, den Fahrersitz um bis zu 45° nach rechts schwenkbar auszulegen. Dabei muss weiterhin eine translatorische Bewegung des Sitzes - 219 mm zur Fahrerhausmitte und 66 mm nach hinten - vorgesehen werden, da nur so der nach DIN ISO 3411 erforderliche Beinfreiraum eingehalten werden kann.
Die Ergebnisse der Analyse der bei dem der Untersuchung zugrunde liegenden Nahverkehrsfahrerhaus vorhandenen Sehbedingungen belegen, dass der Fensterausschnitt auf der rechten Kabinenseite in seiner Breite nicht ausreicht, um den Auslegerarm - insbesondere im unmittelbaren Seitenbereich des Fahrzeugs - ohne weitere, zusätzliche Drehungen und Seitbeugungen des Oberkörpers beobachten zu können. Daher wird hier eine Verbreiterung der Fensterfläche nach hinten, in Richtung der B-Säule, von ursprünglich 630 mm auf 967 mm vorgesehen. Die beschriebenen Modifikationen erlauben dem Fahrer während der Beobachtung des Entleerungsvorgangs insgesamt eine bequemere Haltung, wie aus der folgenden Darstellung hervorgeht.
Durch die Veränderungen ergeben sich weiterhin deutlich verbesserte Sehbedingungen. So kann der Fahrer nun die Fixierung der Abfallsammelbehälter im empfehlenswerten Bereich (DIN EN 894) überwachen. Weiterhin sind von ihm auch Bewegungen des Auslegerarms in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs leichter einsehbar.
Wenn auch hier nur beispielhaft für die Körperhaltung sowie Sehbedingungen die Ergebnisse der anthropometrischen Überprüfung wiedergegeben werden, so entspricht jedoch die Änderungskonzeption auch in allen übrigen Kriterien (Freiräume, Greifräume und Bequemlichkeitsbereiche) den im Anforderungskatalog enthaltenen Fest- und Mindestforderungen. |
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