| Methode |
Bei der Gestaltung des Sehraumes von Sitzarbeitsplätzen müssen grundsätzlich neben der augenbezogenen normalen Sehachse des in entspannter Haltung sitzenden Menschen, welche 25° bis 35° gegen die Horizontale nach unten geneigt ist, auch die Größe von Gesichts-, Blick- und Umblickfeld berücksichtigt werden (Schmidtke 1993). Der ohne Kopf- und Augenbewegung gleichzeitig wahrnehmbare Bereich der Umwelt wird als Gesichtsfeld bezeichnet. Dagegen bezieht sich das Blickfeld auf den sichtbaren Bereich bei ruhendem Kopf aber bewegtem Auge, das Umblickfeld auf den Bereich bei Bewegung von Kopf und Auge.
| Sehraum |
Horizontalebene |
Vertikalebene |
| links |
rechts |
oben |
unten |
| Gesichtsfeld |
62° |
62° |
55° |
70° |
| Blickfeld |
78° |
78° |
75° |
85° |
| Umblickfeld |
130° |
130° |
120° |
93° |
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass scharfes Sehen nur in einem Bereich von wenigen Grad um den Fixationspunkt möglich ist (Schmidtke 1993), wobei mit zunehmender Distanz von dieser optischen Achse die zu beobachtenden Objekte undeutlicher werden (Hettinger et al. 1980).
Für die Gestaltung eines Fahrerarbeitsplatzes folgt aus diesem Sachverhalt, dass alle entscheidenden Anzeigeinstrumente möglichst zentral innerhalb des Gesichtsfeldes zu positionieren sind, so dass Augen- und Kopfbewegungen vermieden werden. Die DIN EN 894 gibt in Anlehnung an diese Zusammenhänge für die Positionierung von Überwachungsinstrumenten die drei Anordnungsbereiche "Empfehlenswert", "Geeignet" und "Ungeeignet" an.
Die in der Abbildung gezeigten Winkel stellen allgemeine ergonomische Empfehlungen dar. Es wird angenommen, dass der Fahrer normalsichtig und in der Lage ist, eine entspannte und stabile Körperhaltung in der Nähe der Anzeigeelemente einzunehmen. In Anlehnung an eine von Bolte (1996) vorgeschlagene Einteilung können alle Instrumente, die Fahrzeug- und Betriebszustände darbieten, nach ihrer Wichtigkeit und der Häufigkeit des Ablesens in Anzeigen 1. und 2. Ordnung eingeteilt werden (Vedder 1997).
Grundsätzlich ist eine Positionierung der Anzeigen sowohl 1. als auch 2. Ordnung im Bereich "Empfehlenswert" anzustreben. Lässt sich dies nicht erreichen, sollten die Instrumente zumindest in dem als "Geeignet" bezeichneten Bereich liegen. Durch eine derartige Anordnung lässt sich sicherstellen, dass die dargebotenen Informationen vom Fahrer weitgehend problemlos erkannt werden können. Die in dieser Norm angenommene normale Sehachse befindet sich 15° bis 30° unterhalb der Horizontalen. Bezogen auf diese Blicklinie umfasst das Sehfeld in der Vertikalebene einen Bereich von jeweils 40° nach oben und unten sowie in der Horizontalebene von 35° nach links und rechts.
Die Anordnung der Anzeigen im Zentrum des Gesichtsfeldes muss dabei so erfolgen, dass die Sicht nach außen zu allen Seiten möglichst nicht eingeschränkt wird (Poppy und Dürre 1982). Anzeigen 2. Ordnung können daher auch außerhalb der Bereiche "Empfehlenswert" und "Geeignet" positioniert werden, wenn sonst eine Beeinträchtigung der Sicht auf die Fahrbahn oder den Arbeitsbereich auftritt. Allerdings sollten diese dann durch akustische Anzeigen unterstützt werden (Vedder 1997).
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| Ergebnisse |
Die vorliegende Analyse der Sehbedingungen geht in Anlehnung an DIN EN 894 von einer um 15° unterhalb der Horizontalen liegenden normalen Sehachse parallel zur Fahrzeuglängsachse aus, da so sichergestellt ist, dass der Fahrer sowohl die Anzeigeinstrumente als auch den Straßenverkehr - durch die Windschutzscheibe - wahrnehmen kann. Bei der Untersuchung der Lage der Anzeigen müssen Horizontal- und Vertikalebene grundsätzlich gemeinsam berücksichtigt werden, da sich ein Element nur dann in dem Bereich "Empfehlenswert" befindet, wenn dies in beiden Ansichten zutrifft. Ist hingegen ein Anzeigeelement in der Horizontalebene im empfehlenswerten und in der Vertikalebene im geeigneten Bereich lokalisiert, so befindet es tatsächlich im Abschnitt "Geeignet".
Die Ergebnisse zeigen, dass der Monitor für die kleine Frau (5. Perzentil) in der Höhe zwar optimal angeordnet ist, jedoch nicht in der Horizontalebene, in der er zu etwa 50% im Bereich "Ungeeignet" liegt.
| Sehbedingungen der kleinen Frau im Abschnitt "Fahrt" |
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| Draufsicht |
Seitenansicht |
Darüber hinaus befinden sich sowohl die Rückblick- als auch Bordsteinspiegel außerhalb der Bereiche "Empfehlenswert" und "Geeignet". Von den übrigen Anzeigen 1. Ordnung sind der Tachometer, das Kontroll- und Warnleuchtenfeld sowie der Drehzahlmesser im Bereich "Geeignet" platziert. Beim großen Mann treten dieselben Gestaltungsdefizite auf, wobei sich jedoch der Monitor hier zu 100% im geeigneten Bereich befindet.
| Sehbedingungen des großen Mannes im Abschnitt "Fahrt" |
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| Draufsicht |
Seitenansicht |
Um die Empfehlungen der DIN EN 894 erfüllen zu können, ist somit die Anordnung der Instrumente zu verändern. Bedingt durch die relativ große Anzahl von Anzeigeelementen 1. Ordnung ist nicht zu erwarten, dass diese vollständig im Bereich "Empfehlenswert" zu positionieren sind ohne gleichzeitig die Sehbedingungen nach vorn einzuschränken. Allerdings ließe sich dieses Gestaltungsproblem weitgehend beseitigen, wenn die Standardinstrumente, die in der Regel relativ große Einbaumaße besitzen, in einen zentralen Monitor - wie er in anderen Verkehrsmitteln (z. B. Flugzeugen) bereits üblich ist - integriert würden.
Bei der Analyse der Sehbedingungen des Ablaufabschnitts "Beobachtung des Entleerungsvorgangs" ergibt sich, dass der Auslegerarm in eingefahrenem Zustand sowohl bei der kleinen Frau als auch dem großen Mann jeweils im Bereich "Ungeeignet" liegt. Bei maximaler Auslenkung des Auslegerarms erfolgt die Aufnahme der Abfallsammelbehälter für die kleine Frau und den großen Mann unter Sehbedingungen, die als "geeignet" einzustufen sind.
| Sehbedingungen der kleinen Frau im Abschnitt "Behälterentleerung" |
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| Sehbedingungen des großen Mannes im Abschnitt "Behälterentleerung" |
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Die bei der Manipulation der Abfallgefäße vorhandenen Sehbedingungen entsprechen folglich nicht der DIN EN 894, was deshalb als besonders kritisch gelten kann, da während einer Schicht häufig über 600 Behälterentleerungen auftreten (Laske 1997). Hier besteht somit dringender Gestaltungsbedarf, wobei grundsätzlich zwei Ansätze denkbar sind. Um sicherzustellen, dass der Auslegerarm vom Fahrer im empfehlenswerten Bereich beobachtbar ist, muss entweder die Position des Fahrers relativ zum Auslegerarm, oder umgekehrt die Lage des Auslegerarms relativ zum Fahrer verändert werden.
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