| Methode |
 Alle Stellteile 1. Ordnung, also solche, die häufig betätigt werden müssen, sollten ohne Rumpfbewegung erreichbar sein, im Gegensatz zu den nur gelegentlich zu betätigenden Stellteilen 2. Ordnung, bei denen Rumpfbewegungen nach vorne und hinten um jeweils 10° als unkritisch gelten (Schmidtke 1993).
Allerdings verlangt die DIN EN ISO 6682 nur, dass Stellteile 2. Ordnung in einem aus der Sitzhaltung erreichbaren Bereich - dem Reichweitenbereich - positioniert sind, wobei auch Drehungen zur Seite oder Vor- und Seitwärtsbeugungen generell zulässig sind.
Die in der Norm für fuß- und handbetätigte Stellteile 1. Ordnung empfohlenen sogenannten Bequemlichkeitsbereiche resultieren aus den sich überschneidenden Reichweiten kleiner und großer Fahrer (zu den dabei angenommenen Körpermaßen vergleiche DIN ISO 3411). Sicherheitsrelevante Betätigungselemente, wie beispielsweise Hupe, Warnblinker oder Not-Aus-Schalter, sollten ebenfalls im Bequemlichkeitsbereich angeordnet sein (Vedder 1997).
Da bei der Ermittlung dieser Bereiche eine horizontale Verstellbarkeit des Sitzes von 150 mm mit berücksichtigt wurde (kleiner Mann vordere Sitzstellung, großer Mann hintere Sitzstellung) verändert sich der Bequemlichkeitsbereich somit nicht in Abhängigkeit von der jeweils gewählten Sitzposition. Wenn diese Norm auch primär für Arbeitsplätze von Erdbaumaschinenführern gilt, lassen sich die hier beschriebenen Anforderungen jedoch ohne weiteres auf andere Nutzfahrzeuge übertragen (Vedder 1997).
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| Ergebnisse |
Sämtliche innerhalb der Fahrerkabine installierten Hand- und Fußstellteile befinden sich in dem von der DIN EN ISO 6682 angegebenen Reichweitenbereich und sind somit grundsätzlich mit Oberkörpereinsatz erreichbar. Dieser Befund korrespondiert mit dem im Rahmen der Analyse der Greifräume erhaltenen Ergebnisse. Von den Stellteilen 1. Ordnung fällt erneut nur der Schalter für das Warnblinklicht auf, der außerhalb des Bequemlichkeitsbereichs liegt und somit in seiner Position zu verändern ist.
Da der Fahrer während des Ablaufabschnitts "Entleerung" eine verdrehte Körperhaltung einnimmt, ist die Analyse der Stellteile 1. Ordnung hier nur sinnvoll durchführbar, wenn der Bequemlichkeitsbereich um einen der Oberkörperposition entsprechenden Winkel gedreht wird. Die Norm erlaubt zwar eine Rotation des Bequemlichkeitsbereichs um bis zu 30° - bezogen auf die senkrechte Achse durch den Sitz-Index-Punkt - jedoch nur dann, wenn der Sitz schwenkbar ist. Diese Voraussetzung erfüllt das untersuchte Fahrzeug nicht. Um dennoch grob abschätzen zu können, ob die während der Behälterentleerung zu betätigenden Stellteile 1. Ordnung bequem erreichbar sind, wurde in der folgenden Abbildung eine Drehung des Bequemlichkeitsbereichs um 30° nach rechts angenommen.
Dabei fällt auf, dass der Joystick und Not-Aus-Schalter während der Manipulation des Auslegerarms nicht mehr im Bequemlichkeitsbereich liegen, so dass deren Position überdacht werden sollte.
Wenn die DIN EN ISO 6682 eine Drehung des Bequemlichkeitsbereichs ausschließlich bei Vorhandensein eines schwenkbaren Sitzes für zulässig hält, so dies vermutlich deshalb, weil dadurch Verdrehungen des Oberkörpers - also unbequeme Körperhaltungen - weitgehend ausgeschlossen oder zumindest gering gehalten werden. Die beim untersuchten Fahrzeug während der Durchführung der Behälterentleerung notwendigen Verdrehungen von Kopf und Oberkörper um bis zu 30° ließen sich somit vermeiden, wenn der Sitz über eine entsprechende Schwenkmöglichkeit verfügte oder der Auslegerarm in seiner Lage so verändert würde, dass der Fahrer in der für den Ablaufabschnitt "Fahrt" typischen Körperposition den Vorgang der Behälterentleerung beobachten könnte, was beides auf die Notwendigkeit einer grundlegenden Veränderung des Fahrerarbeitsplatzes hinweist.
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